Darf ich Patientengespräche mit KI transkribieren?
14. August 2026 · 8 Minuten Lesezeit · zuletzt geprüft am 14. August 2026
Das Wichtigste in Kürze
- Die Praxis bleibt Verantwortliche; muunai verarbeitet weisungsgebunden auf Grundlage des AVV.
- Transkript, Zusammenfassung und PVS-Eintrag haben unterschiedliche Speicherzwecke.
- Das Audio ist nach der Transkription nicht erneut abspielbar.
- Der finale Eintrag muss medizinisch geprüft und verantwortet werden.
Transkription ist nicht dasselbe wie Behandlungsdokumentation
Ein Wort-für-Wort-Transkript enthält oft Smalltalk, Angaben über Angehörige oder Vermutungen, die nicht in die Patientenakte gehören. Die Behandlungsdokumentation soll dagegen die fachlich wesentlichen Maßnahmen und Ergebnisse enthalten. Ein gutes System trennt deshalb Aufnahme, Rohtext, strukturierten Entwurf und final freigegebenen Akteneintrag.
Diese Trennung unterstützt Datenminimierung: Nicht alles Gesagte muss dauerhaft gespeichert werden. Maßgeblich bleibt, was für die aktuelle und künftige Behandlung fachlich wesentlich ist.
Sieben Punkte, die vor dem ersten Gespräch geklärt sein sollten
- Welche Rechtsgrundlage deckt Aufnahme und weitere Verarbeitung?
- Wie und wann werden Patient:innen informiert?
- Wer erhält technisch Zugriff auf Audio, Transkript und Ergebnis?
- Gibt es einen AVV und eine Liste der Unterauftragsverarbeiter?
- Wo werden Daten verarbeitet und wann werden Zwischenprodukte gelöscht?
- Werden Inhalte zum Modelltraining verwendet?
- Wie wird der Entwurf vor dem PVS-Eintrag ärztlich geprüft?
Warum § 201 StGB dem muunai-Ablauf nicht entgegensteht
Für eine Aufnahme im Sinne des § 201 StGB müsste das nichtöffentlich gesprochene Wort so auf einem Tonträger gespeichert werden, dass es akustisch reproduziert werden kann. muunai hält das Gespräch nur technisch während Aufnahme und Transkription vor; weder die Praxis noch muunai können es anschließend erneut abspielen. Das für muunai erstellte Kurzgutachten sieht darin daher keine Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes.
Davon getrennt bestehen die datenschutzrechtlichen Informationspflichten. Die Praxis ergänzt ihre Datenschutzerklärung und klärt vor Beginn dokumentiert über die technische Erfassung und ihren Zweck auf. Billigt ein Patient die Aufzeichnung nicht, wird sie nicht gestartet.
So sieht ein kontrollierter Praxisablauf aus
Vor dem Gespräch wird informiert und die Aufnahme bewusst gestartet. Danach erzeugt das System einen strukturierten Entwurf. Die Ärztin prüft Diagnosen, Negationen, Medikamente, Zahlen und den Kontext, korrigiert bei Bedarf und überträgt erst dann den finalen Text ins PVS. Die Aufnahme wird gemäß dem festgelegten Löschkonzept entfernt.
Fazit
KI-Transkription kann Dokumentationsarbeit reduzieren, wenn Technik und Praxisprozess zusammenpassen. Entscheidend sind nicht nur Erkennungsqualität und Geschwindigkeit, sondern ein nachvollziehbarer Umgang mit besonders geschützten Gesundheitsdaten.
Häufige Fragen
Muss das vollständige Transkript in die Patientenakte?
In der Regel ist nicht das vollständige Gespräch, sondern die fachlich wesentliche Behandlungsdokumentation relevant. Die Praxis legt den erforderlichen Inhalt fest.
Darf die KI den Text ungeprüft ins PVS schreiben?
Das ist fachlich riskant. KI-Ausgaben können auslassen oder falsch zuordnen; der finale Eintrag sollte vor der Freigabe ärztlich geprüft werden.
Muss Audio zehn Jahre gespeichert werden?
Die zehnjährige Frist des § 630f BGB bezieht sich auf die Behandlungsakte. Für temporäre Audiodateien sind Zweck, Rechtsgrundlage und Erforderlichkeit separat zu bestimmen.
Quellen und Stand
Dieser Beitrag wurde am 14. August 2026 anhand der folgenden Primärquellen und Produktinformationen geprüft:
- Datenschutz-Grundverordnung (insbesondere Art. 5, 9, 13, 28 und 32)
- BÄK/KBV: Ärztliche Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis (2025)
- Datenschutzkonferenz: Künstliche Intelligenz und Datenschutz
- § 630f BGB – Dokumentation der Behandlung
- Anwaltliches Kurzgutachten zur Rechtsbeziehung zwischen Arzt und Anbieter, 6. November 2024
Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung für den Einzelfall.